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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung, KI-Integration und Webdesign. Sie gelten für alle Verträge, die auf dieser Grundlage geschlossen werden.

Stand: 12. August 2026

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ebenso wie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB; das Widerrufsrecht gilt ausschliesslich für Verbraucher.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Das gilt auch dann, wenn Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbracht werden.

Auftragnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist:

LAAS – Luca Arnoldi App Solutions
Luca Arnoldi
Strasse und Hausnummer
79576 Weil am Rhein
Deutschland
02

Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

Auf eine Anfrage hin wird ein individuelles Angebot in Textform erstellt, das Leistungsumfang, Vergütung und Zeitrahmen beschreibt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt — per E-Mail genügt. Das Angebot ist Bindefrist des Angebots, z. B. 14 Tage ab Zugang bindend, sofern darin nichts anderes angegeben ist.

03

Leistungsgegenstand

Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem angenommenen Angebot nebst etwaiger Anlagen wie Konzept, Leistungsbeschreibung oder Pflichtenheft. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Je nach Vereinbarung werden Werkleistungen (ein geschuldeter Erfolg, etwa eine abnahmefähige Anwendung) oder Dienstleistungen (ein geschuldetes Tätigwerden, etwa laufende Betreuung und Beratung) erbracht. Welche der beiden Formen vorliegt, benennt das Angebot.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung Dritte einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden gesondert bewertet. Führen sie zu Mehraufwand, werden Vergütung und Termine in Textform angepasst, bevor die Änderung umgesetzt wird.

04

Mitwirkung des Auftraggebers

Die Leistungserbringung setzt die Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Er stellt insbesondere rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereit:

  • alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte und Bilddaten
  • notwendige Zugänge zu Systemen, Servern, Konten und Schnittstellen Dritter
  • einen benannten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
  • Rückmeldungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er an den überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich die vereinbarten Termine entsprechend. Entstehen dadurch nachweisbare Mehraufwände, können diese nach Ankündigung gesondert berechnet werden.

05

Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot — entweder als Festpreis für einen abgegrenzten Leistungsumfang oder nach Aufwand. Bei Abrechnung nach Aufwand beträgt der Stundensatz Stundensatz netto.

Bei Projekten ab einem Volumen, das im Angebot benannt ist, wird eine Anzahlung von Anzahlung bei Projektbeginn bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag wird nach Abnahme in Rechnung gestellt. Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von Zahlungsziel ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese auszuweisen ist.

Kosten für Leistungen Dritter sind in der Vergütung nicht enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich ausweist.

06

Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zeitangaben nach bestem Wissen.

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers — insbesondere Ausfälle bei Dienstleistern, Krankheit oder höhere Gewalt — verlängern verbindliche Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.

07

Abnahme

Bei Werkleistungen zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung an und stellt das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft es innerhalb von Prüffrist in Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die Mängel, die ihr entgegenstehen.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben. Nimmt der Auftraggeber das Ergebnis produktiv in Nutzung, ohne die Abnahme zu erklären, gilt es mit Ablauf der Prüffrist als abgenommen.

Abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn dies vereinbart ist.

08

Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an den eigens für ihn erstellten Ergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, ausschliessliches Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über; bis dahin wird ein widerrufliches Recht zur Nutzung zu Test- und Abstimmungszwecken eingeräumt.

Nicht erfasst sind vorbestehende Bausteine: Bibliotheken, Frameworks, Werkzeuge, Vorlagen und allgemeine Verfahren, die der Auftragnehmer unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder einsetzt. An diesen wird ein einfaches, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks eingeräumt. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, sie in anderen Projekten weiterzuverwenden.

Für Software Dritter — insbesondere Open-Source-Komponenten — gelten ausschliesslich deren jeweilige Lizenzbedingungen. Eine Übersicht der eingesetzten Komponenten wird auf Wunsch bereitgestellt.

09

Leistungen Dritter

Für den Betrieb der erstellten Lösungen sind in der Regel Leistungen Dritter erforderlich, etwa Hosting, Domains, Datenbanken, Schnittstellen, Modell- oder Softwarelizenzen. Diese werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bezogen; die Verträge kommen unmittelbar zwischen ihm und dem jeweiligen Anbieter zustande.

Für Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Preisänderungen und Einstellung solcher Dienste wird keine Haftung übernommen. Ändert ein Anbieter seine Schnittstelle oder stellt sie ein, gilt die erforderliche Anpassung als gesonderte, zu vergütende Leistung.

10

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Werkleistungen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung; schlägt sie zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist ungekürzt. Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Kein Mangel liegt vor, wenn eine Abweichung darauf beruht, dass der Auftraggeber die Software eigenmächtig verändert, in einer nicht vereinbarten Umgebung betrieben oder entgegen der Dokumentation eingesetzt hat, oder wenn die Ursache in einer Leistung Dritter liegt.

Dass Software vollständig fehlerfrei ist, kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Geschuldet ist die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung.

11

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber bleibt für eine regelmässige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemässer Sicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

12

Vertraulichkeit und Referenzen

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.

Werden im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schliessen die Parteien zuvor einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Fertigstellung unter Nennung des Auftraggebers als Referenz nennen und in Ausschnitten darstellen. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen; vertrauliche Inhalte und Daten werden in keinem Fall gezeigt.

13

Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

Laufende Verträge über Wartung, Betreuung oder Support können von beiden Seiten mit einer Frist von Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Beendigung werden auf Wunsch alle projektbezogenen Daten und Zugänge übergeben, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.

14

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei Verträgen, die ausschliesslich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du mich — Luca Arnoldi, Strasse und Hausnummer, 79576 Weil am Rhein, hello@laas.website, Telefonnummer — mittels einer eindeutigen Erklärung über deinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass du die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs
Widerrufst du diesen Vertrag, habe ich dir alle Zahlungen, die ich von dir erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen
Hast du verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast du mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht. Bei der Lieferung digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Frist begonnen wird, und du deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du damit dein Widerrufsrecht verlierst.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

15

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.